Serviceleistung der

Rechtsservicestelle

Die vom österreichischen Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) sowie von der Europäischen Union und der Republik Österreich im Rahmen des EU-Programms für die Ländliche Entwicklung kofinanzierte, großteils ehrenamtlich tätige Rechtsservicestelle-Alpenkonvention bei CIPRA Österreich setzt sich seit 2009 mit Fragen der rechtlichen Auslegung der Alpenkonvention, insbesondere ihrer Protokolle auseinander. Ein Kreis von unabhängigen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Verwaltung und Anwaltsbereich bildet den Kern dieser für den Alpenraum nach wie vor einzigartigen Einrichtung.

Serviceleistung der Rechtsservicestelle: Konkret umfasst die Serviceleistung seitens der ExpertInnen eine erste, unverbindliche und allgemeine Auskunft zur Auslegung bzw. Umsetzung der Alpenkonvention. Mit dieser kostenlosen Einrichtung wird nationalen und regionalen Behörden, aber auch VertreterInnen aus der Zivilgesellschaft eine rechtlich fundierte Hilfestellung in Sachen Alpenkonvention gegeben. Die Auskunft ersetzt jedoch keinesfalls behördliche Ermittlungsverfahren oder etwa Gutachten von Sachverständigen. Die Rechtsservicestelle Alpenkonvention beschäftigt sich ausschließlich mit Anfragen, die VOR der verwaltungsbehördlichen Erledigung an sie herangetragen werden; eine Überprüfung von Entscheidungen wird nicht vorgenommen.

Die Stellungnahmen der Rechtsservicestelle finden Sie in der Rechtsdatenbank Alpenkonvention.

Anfragen

Haben Sie Fragen zum Ablauf oder bereits ein konkretes Anliegen, dann wenden Sie sich ganz einfach über das Kontaktformular an die Rechtsservicestelle. Informationsblatt für Anfragesteller:innen

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